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Öffentlicher Auftraggeber

Rahmenvereinbarung zum Leasing von Fahrrädern durch die Beschäftigten und die Dienststellen der Hansestadt Lübeck

Die Hansestadt Lübeck und ihre Eigenbetriebe bzw. eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen (zusammen im Folgenden: HL) streben den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Nutzung eines Dienstrad-Leasings an. Leasingnehmer kann der jeweilige Arbeitgeber des Mitarbeitenden, also die HL oder der entsprechende Eigenbetrieb bzw. die eigenbetriebsähnlichen Einrichtung, sein. Er schließt mit den Mitarbeitenden entsprechende Überlassungs- und Nutzungsverträge ab.
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