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Öffentlicher Auftraggeber

Ingenieurleistungen- Neubau eines Feuerwehrgerätehauses

Technische Ausrüstung - "Elektro-Planung": Grundleistungen nach HOAI 2021 - Beauftragte Grundleistungen nach Maßgabe der angeführten Leistungsphasen gem. § 3 HOAI 2021, §53 und der Anlage 15 zur HOAI, der Leistungsphasen 2 bis 8. Die Honorierung erfolgt nach § 56 HOAI Honorarzone: III, Basishonorar. Die Planung zur Ausführung der Bauleistungen erfolgt in Abstimmung mit dem Nutzer Freiwillige Feuerwehr Richtenberg und dem Eigentümer Stadt Richtenberg über das Amt Franzburg-Richtenberg. Die Planung erfolgt in Abstimmung mit dem Nutzer Freiwillige Feuerwehr Richtenberg und dem Eigentümer Stadt Richtenberg. Hierfür soll die Planung in Gremien wie Bauausschuss und Stadtvertretung vom Planer vorgestellt werden. Fachliche Unterstützung der Gemeindeverwaltung und der politischen Gremien (ca. 5 Termine mit Gemeindevertretung und Verwaltung einschließlich der Teilnahme an der Bürgerbeteiligung) Der Auftraggeber erwartet ein umfassendes Gesamtangebot für die ausgeschriebenen Leistungen.
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