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Öffentlicher Auftraggeber

Deutschland – Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen – Entsorgung von Speiseabfällen (RBS München)

Von öffentlichen Schulen, städtischen Tagesheimen, Heilpädagogischen Tagesstätten, städtischen Kindertageseinrichtungen und Standorten mit kooperativer Ganztagsbildung müssen Speiseabfälle abgeholt und einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt werden. - Bereitstellung von abschließbaren Müllgroßbehältern (MGB) mit einem Fassungsvermögen von 120 Litern und 240 Litern; - Abholung der gefüllten MGB und Bereitstellung gereinigter MGB (Behältertauschverfahren); - Transport und ordnungsgemäße Verwertung der Speiseabfälle; Die gesetzlichen Vorgaben für den Transport von Speiseabfällen der Kategorie 3 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, in der jeweils gültigen Fassung, sind einzuhalten.
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