Öffentlicher Auftraggeber
Deutschland – Bau von Grundschulen – GU-Leistungen Neubau Paul-Gerhardt-Schule
Für das Vorhaben liegen bereits ein Entwurf und ein Brandschutzkonzept vor. Auch eine Bauvoranfrage wurde bereits gestellt. In der Sache liegt ein positiver Vorbescheid vor, das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig gemäß § 77 i.V.m. § 74 Abs. 1 BauO NRW. Gegenstand des Auftrags sind neben den Bauleistungen für die schlüsselfertige und betriebsbereite Errichtung des Vorhabens auch alle noch erforderlichen Planungsleistungen, um die planerischen Vorarbeiten aus dem Entwurf weiterzuentwickeln, der mit den beteiligten Behörden und Abteilungen der Stadt Dülmen, den politischen Vertretern sowie dem Gestaltungsbeirat abgestimmt wurde. Das Vorhaben ist auf einem vom Auftraggeber festgelegten Grundstück an der Merfelder Straße in Dülmen zu errichten. Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung.
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