Öffentlicher Auftraggeber
Deutschland – Feuerwehrfahrzeuge – Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges Wasser für die Feuerwehr Steinlah nach DIN 14 530-17
Das Los 1 umfasst die Lieferung eines Feuerwehrfahrgestells mit Doppelkabine zur Aufnahme einer Besatzung von 1/5 (sechs Feuerwehrmitglieder). Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 03.07.2026 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 2 umfasst die Lieferung eines feuerwehrtechnischen Aufbaus für ein Tragkraftspritzenfahrzeug-W, Straßen-/Allradfahrgestell (siehe Fahrgestellbeschreibung Los1) zur Aufnahme einer Staffelbesatzung (1/5). Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 03.07.2026 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 2 umfasst die Lieferung eines feuerwehrtechnischen Aufbaus für ein Tragkraftspritzenfahrzeug-W, Straßen-/Allradfahrgestell (siehe Fahrgestellbeschreibung Los1) zur Aufnahme einer Staffelbesatzung (1/5). Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 03.07.2026 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
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