Öffentlicher Auftraggeber
Deutschland – Schneeräumung – Winterdienst Stadt- und Landkreis Karlsruhe
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Karlsruhe, ist auf den landeseigenen Liegenschaften in Ettlingen und Rheinstetten verkehrssicherungspflichtig. Der beauftragte Bieter übernimmt im Winterhalbjahr bei Schnee und Eisglätte die Räum- und Streupflicht für die Gehwege, Zufahrten und Fahrbahnen gemäß den örtlichen Vorgaben.
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Karlsruhe, ist auf den landeseigenen Liegenschaften in den Karlsruher Stadtteilen Durlach, Hagsfeld und Rüppurr verkehrssicherungspflichtig. Der beauftragte Bieter übernimmt im Winterhalbjahr bei Schnee und Eisglätte die Räum- und Streupflicht für die Gehwege, Zufahrten und Fahrbahnen gemäß den örtlichen Vorgaben.
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Karlsruhe, ist auf den landeseigenen Liegenschaften in den Karlsruher Stadtteilen Grünwinkel, Oberreut, Mühlburg und Waldstadt verkehrssicherungspflichtig. Der beauftragte Bieter übernimmt im Winterhalbjahr bei Schnee und Eisglätte die Räum- und Streupflicht für die Gehwege, Zufahrten und Fahrbahnen gemäß den örtlichen Vorgaben.
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Karlsruhe, ist auf den landeseigenen Liegenschaften in der Moltkestraße verkehrssicherungspflichtig. Der beauftragte Bieter übernimmt im Winterhalbjahr bei Schnee und Eisglätte die Räum- und Streupflicht für die Gehwege, Zufahrten und Fahrbahnen gemäß den örtlichen Vorgaben.
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Karlsruhe, ist auf den landeseigenen Liegenschaften in Karlsruhe-Innenstadt verkehrssicherungspflichtig. Der beauftragte Bieter übernimmt im Winterhalbjahr bei Schnee und Eisglätte die Räum- und Streupflicht für die Gehwege, Zufahrten und Fahrbahnen gemäß den örtlichen Vorgaben.
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Karlsruhe, ist auf den landeseigenen Liegenschaften in Bruchsal, Bad-Schönborn, Östringen, Philippsburg, Waghäusel, Graben-Neudorf und Ubstadt-Weiher verkehrssicherungspflichtig. Der beauftragte Bieter übernimmt im Winterhalbjahr bei Schnee und Eisglätte die Räum- und Streupflicht für die Gehwege, Zufahrten und Fahrbahnen gemäß den örtlichen Vorgaben.
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Karlsruhe, ist auf den landeseigenen Liegenschaften in den Karlsruher Stadtteilen Durlach, Hagsfeld und Rüppurr verkehrssicherungspflichtig. Der beauftragte Bieter übernimmt im Winterhalbjahr bei Schnee und Eisglätte die Räum- und Streupflicht für die Gehwege, Zufahrten und Fahrbahnen gemäß den örtlichen Vorgaben.
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Karlsruhe, ist auf den landeseigenen Liegenschaften in den Karlsruher Stadtteilen Grünwinkel, Oberreut, Mühlburg und Waldstadt verkehrssicherungspflichtig. Der beauftragte Bieter übernimmt im Winterhalbjahr bei Schnee und Eisglätte die Räum- und Streupflicht für die Gehwege, Zufahrten und Fahrbahnen gemäß den örtlichen Vorgaben.
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Karlsruhe, ist auf den landeseigenen Liegenschaften in der Moltkestraße verkehrssicherungspflichtig. Der beauftragte Bieter übernimmt im Winterhalbjahr bei Schnee und Eisglätte die Räum- und Streupflicht für die Gehwege, Zufahrten und Fahrbahnen gemäß den örtlichen Vorgaben.
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Karlsruhe, ist auf den landeseigenen Liegenschaften in Karlsruhe-Innenstadt verkehrssicherungspflichtig. Der beauftragte Bieter übernimmt im Winterhalbjahr bei Schnee und Eisglätte die Räum- und Streupflicht für die Gehwege, Zufahrten und Fahrbahnen gemäß den örtlichen Vorgaben.
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Karlsruhe, ist auf den landeseigenen Liegenschaften in Bruchsal, Bad-Schönborn, Östringen, Philippsburg, Waghäusel, Graben-Neudorf und Ubstadt-Weiher verkehrssicherungspflichtig. Der beauftragte Bieter übernimmt im Winterhalbjahr bei Schnee und Eisglätte die Räum- und Streupflicht für die Gehwege, Zufahrten und Fahrbahnen gemäß den örtlichen Vorgaben.
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