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Öffentlicher Auftraggeber

Deutschland – Projektmanagement im Bauwesen – Sanierung und barrierefreie Umgestaltung der Pastorate A+B

Die zu erbringenden Leistungen für die Projektsteuerung richten sich nach §2 AHO Heft 9. Es wird beabsichtigt die Stufen 1-5 zu beauftragen. Der erste Abruf erfolgt über Stufe 1-2, danach wird stufenweise weiter beauftragt. Neben der Erarbeitung der Förderprogramme, die durch die Projektsteuerung erbracht werden muss, steht noch die öffentliche Ausschreibung und Vergabe der Objekt- und TGA-Planung aus sowie ggf. weitere Fachplaner oder Gutachter, die für das Projekt später notwendig sein werden. Diese Leistungen sind durch die Projektsteuerung als Besondere Leistung zu erbringen. Weitere Besondere Leistungen sind dem Preisblatt zu entnehmen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass alle Dokumentationen der Projektsteuerung obliegen. Der Bauherr ist zeitlich nur eingeschränkt verfügbar. Eine Projektleitung ist für das Projekt nicht vorgesehen.
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