Öffentlicher Auftraggeber
Deutschland – Betrieb von Kantinen – BV1 26 MoKa RK S/002 - Vergabe über die bewirtschaftete Betreuung am StO Laupheim
Die bereitzustellende Leistung beinhaltet das Angebot von Nahrungs- und Genussmitteln im Rahmen von Frühstück, Mittag- und Abendessen neben der subventionierten Gemeinschaftsverpflegung durch die Bundeswehr selbst (sog. "Truppenküche"). Am Standort halten sich viele Personen auf (sog. "Nutzungsberechtigte"); der vergleichbare Umsatz in der bewirtschafteten Betreuung in der Vergangenheit betrug durchschnittlich ca. EUR 225.000 p.a. Hierbei handelt es sich lediglich um einen Erfahrungswert, der der Orientierung dienen soll. Es werden ausdrücklich keine Zusicherungen gemacht. Die Zahl der Bundeswehrangehörigen am Standort kann sich während der Vertragslaufzeit, beispielsweise aufgrund von Stationierungsentscheidungen oder Truppenverlegungen in den Einsatz, verändern. Das Frühstück muss montags bis donnerstags zwischen 05:45 Uhr und 07:30 Uhr als "To-Go-Angebot" und auch zur Einnahme vor Ort angeboten werden. Mindestens sind anzubieten: verschiedene belegte Brötchen, süßes und salziges Gebäck, warme Gerichte, vegetarische Gerichte, Ei-Gerichte, Müsli, Joghurt, vegane Milchprodukte, Warm- und Kaltgetränke.] Das Mittagessen (im Schwerpunkt Imbissgerichte, zusätzlich ein täglich wechselndes Hauptgericht) muss montags bis donnerstags zwischen 11:15 Uhr und 13:00 Uhr angeboten werden. Die Mittagsgerichte müssen zur Einnahme vor Ort ausgestaltet sein. Ein Abendessen muss montags bis donnerstags zwischen 17:30 Uhr und 22:00 Uhr zur Verfügung gestellt werden. Die Küche muss dazu bis 21:00 Uhr geöffnet sein. Anzubieten sind zwei unterschiedliche Vor-, Haupt- und Nachspeisen, ergänzt durch Imbissgerichte und einschließlich veganer und vegetarischer Varianten. Das Speiseangebot ist, unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten sowie der Anlage A1-840-4001 "Lebensmittelhygiene" anzubieten. Dies schließt den Einsatz von convenience-basierten Gerichten nicht aus. Der Ausschank und Verkauf von alkoholischen Getränken kann ganz oder teilweise untersagt werden. Einzelheiten sind den Vertragsdokumenten, insbesondere der Leistungsbeschreibung in Anhang 1 zum Dienstleistungsvertrag, zu entnehmen.
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