Unter anderem betreibt Niedersachsen Ports den Inselhafen Norderney auf der gleichnamigen Nordseeinsel, welcher auch über Gewerbeflächen verfügt. Der Hafen Norderney ist landseitig über die Hafenstraße an das Straßennetz der Insel angeschlossen. Wasserseitig verfügt der Hafen über eine Mole nebst Kaianlagen. Unmittelbar am gegenüberliegendem Festland (ca. 10 km Luftlinie) befindet sich im Hafen Norddeich der Bahnhof "Norddeich Mole", welcher die Anbindung an das Schienennetz der Deutschen Bahn gewährleistet. Der nächste BAB-Anschluss (A31) befindet sich ca. 30 km entfernt von Norddeich in der Nähe der Stadt Emden und ist von Norddeich über die B 72 erreichbar. Niedersachsen Ports steht als Eigentümerin im Bereich des Hafens Norderney das mit N20 bezeichnete Grundstück zur Verfügung. Diese Gewerbefläche ist eine Teilfläche von ca. 2.208 m² des Flurstücks 00046/265, Flur 1 tlw., Gemarkung Norderney. Eine Vergabe des Grundstücks ist jeweils nur im Ganzen möglich. Bei dem Grundstück N20 handelt es sich um eine Rasenfläche. Eine Bebauung des Grundstücks N20 (inkl. Oberflächenbefestigung) ist ausgeschlossen. Das Grundstück N20 soll im Rahmen eines Mietvertrages vorrangig für eine gastronomische Nutzung oder für eine sonstige Nutzung zu Freizeit- und Touristikzwecken überlassen werden. Soweit öffentlich-rechtlich zulässig ist, ist nachrangig auch eine Nutzung als hafenaffine Lager- und Abstellfläche denkbar. Die Prüfung der Genehmigungsbedürftigkeit und - fähigkeit der vorgesehenen Nutzung ist Sache des jeweiligen Ansiedlungsinteressenten. Im Verlauf der Verhandlungen erhalten die Bieter u. a. den Muster-Mietvertrag. Dieser wird folgende Mindestinhalte enthalten: a) Nutzungszweck; vertragliche Einbeziehung des von dem Mieter mit seinem Angebot eingereichten Betriebskonzepts; b) Mietzins: wertgesicherte Mindest-Mietzins i. H. v. mind. 6,00 EUR/m² jährlich; Die Bieter können im Rahmen ihrer Angebote höher Beträge für das Grundstück bieten. c) Kaution: Mindestens in Höhe von drei Monatsmieten: d) Laufzeit: Fünf Jahre Grundlaufzeit und Option für den Mieter auf Verlängerung um fünf Jahre (auszuüben spätestens 2 Jahre vor Vertragsablauf). Unternehmen, die sich für den Abschluss eines Mietvertrages interessieren, werden im Folgenden unabhängig vom jeweiligen Verfahrensstand zusammenfassend "Bieter" genannt. Dies gilt auch für Unternehmenszusammenschlüsse/Bietergemeinschaften. Das Grundstück N20 ist derzeit bereits in Nutzung und vertraglich bis einschließlich 31.12.2026 gebunden. Daher ist die Übergabe des Grundstücks an den neuen Ansiedler mit Wirkung zum 01.01.2027 möglich. Aufgrund des in der Zukunft liegenden Nutzungsbeginns wird der jeweilige Mietvertrag einige Besonderheiten zu konkretem Nutzungsbeginn und Rücktrittsrechten enthalten. Das Grundstück wurde bislang von dem jetzigen Nutzer zur Aufstellung von Strandkörben, sowie von Schaffung von Liege-, Grill- und Spielmöglichkeiten genutzt. Das Grundstück ist unbefestigt und wird ohne Bauwerke und Anlagen übergeben.
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