Beschäftigte diverser bremischer Bedarfsstellen sind in bestimmten Bereichen aufgrund der Anforderungen des Arbeitsschutzes mit Arbeits- und Schutzhandschuhen auszustatten. Der AN liefert auf der Basis dieser Rahmenvereinbarung den Bedarfsstellen auf deren Bestellung/Abruf hin die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Artikel. Diese Rahmenvereinbarung wird für die Laufzeit von zwei Jahren abgeschlossen. Sie verlängert sich maximal zweimal um ein weiteres Jahr, wenn der AG oder der AN nicht 6 Monate vor Vertragsablauf schriftlich widersprechen. Der Vertragsbeginn kann sich im Rahmen der möglicherweise umfangreichen Angebotsauswertung verzögern. Es wird jedoch angestrebt, dass die Laufzeit zum 01.08.2026 beginnen kann. Der Beginn der Vertragslaufzeit wird mit der Beauftragung mitgeteilt. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Einzel- und Gesamtmengen sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch auf Erfüllung. Bei den Mengenangaben handelt es sich um geschätzte Mengen für die Rahmenvertragslaufzeit von 4 Jahren, die anhand der Bedarfsmengen der Vorjahre der bisher bekannten Bedarfsstellen ermittelt wurden. Der tatsächliche Gesamtwert der Leistung ist vom AG nicht vorhersehbar. Die tatsächliche Gesamtmenge kann wesentlich höher oder geringer sein. Auch eine Umverteilung der Mengen innerhalb der Artikel ist möglich.
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