Im Rahmen des geplanten Ersatzneubaus sind mehrere nutzerspezifische Werkstätten sowie Lehrwerkstätten Bestandteil der Planung. Gemäß der abgestimmten Schnittstellenliste zwischen BLB NRW und TH Köln obliegt die Planung der Werkstatteinrichtungen grundsätzlich dem Nutzer. Bereits zu Beginn der Leistungsphase 2 zeichnete sich ab, dass zur Konkretisierung und Nachschärfung der Bedarfsplanung bzw. des Nutzersolls eine fachliche Unterstützung des Nutzers erforderlich wird, um belastbare Planungsgrundlagen für das Planungsteam, insbesondere für die technische Gebäudeausrüstung, bereitzustellen. Vor diesem Hintergrund wurde der externe Werkstattplaner eretec Laborplanung zunächst im Rahmen kleiner Direktaufträge als „Berater des Nutzers“ für Teilbereiche der Werkstatt- und Lehrwerkstattplanung eingebunden. Im weiteren Projektverlauf, insbesondere mit Einbindung des neuen TGA-Planers in der Leistungsphase 3, wurde deutlich, dass die bisherige Unterstützung nicht ausreicht und zusätzliche Fachplanungsleistungen erforderlich sind. Es liegt eine zusätzliche, ursprünglich nicht erkennbare Planungslücke hinsichtlich der Werkstattplanung und der nutzerspezifischen Fachkoordination vor. Die zu vergebenden Leistungen betreffen die Werkstattplanung für feste und lose Einrichtungen der Werkstätten und Lehrwerkstätten in den LPH 2-7, die weitere Planung wird im Zuge einer GÜ-Vergabe erbracht. Wegen der vorliegenden Planungslücke wurde seitens der TGA-Planung Behinderung geltend gemacht. Aufgrund technischer und projektbezogener Besonderheiten wird das Unternehmen eretec Laborplanung im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Bieter beauftragt. Der bereits eingebundene Werkstattplaner eretec Laborplanung verfügt aus seiner bisherigen Tätigkeit als beratender Werkstatt- und Laborplaner zur Bedarfsplanung in der Leistungsphase 2 über projektspezifische Kenntnisse hinsichtlich der nutzerspezifischen Anforderungen, der abgestimmten Werkstattprozesse, der betrieblichen Abläufe, der vorhandenen Planungshistorie sowie der bisherigen Abstimmungs- und Entscheidungsstände. Aufgrund der engen fachlichen Verzahnung der Werkstattplanung mit der laufenden Gesamtplanung sowie der bereits bestehenden Koordinierungs- und Terminrisiken würde ein Wechsel des Auftragnehmers voraussichtlich erhebliche zusätzliche Aufwände und weitere Risiken für die Projektbearbeitung verursachen. Ergänzend wird auf die gesonderte fachliche Begründung der Projektsteuerung verwiesen. Die Leistungen sind daher unter den konkreten Projektumständen aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht ohne unverhältnismäßige Zusatzaufwendungen und Projektverzögerungen austauschbar.
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