Die ökologischen Mindestwassermengen des Silberwassers sind unter Beachtung der gesetzlichen Grundlagen (WHG, OGewV, WWRL) sowie der o.g. LAWA-Empfehlung, des darin beschriebenen Biotop-Abfluss-Ansatzes bzw. eines ggf. vereinfachten Verfahrens zu ermitteln. Die für die Biozönose notwendigen Mindestanforderungen bezüglich der Wassertiefe und Fließgeschwindigkeit und des sich daraus abzuleitenden Durchflusses sind durch Messungen an verschiedenen Standorten des Gewässerverlaufs zu identifizieren. Der daraus abgeleitete ökologische Mindestwasserabfluss soll anschließend hinsichtlich des Durchflussregimes eingeordnet werden (je nach vorhandener Datenlage im Bezug zu (quasi)natürlichem und/oder tatsächlichem Abfluss). Das angewendete Verfahren zur Bestimmung des ökologischen Mindestwasserabflusses soll im Nachgang hinsichtlich der Praktikabilität an dem betrachteten Fließgewässer analysiert und bewertet werden, wobei auf bereits erarbeitete Empfehlungen einer anderen Studie aufgebaut werden kann. Dabei sind u.a. die Notwendigkeit der Verfahrensschritte, Möglichkeiten zur Vereinfachung des Verfahrens oder auch die Nutzung oder Erhebung weiterer Daten zu diskutieren und anschließend praxistaugliche Empfehlungen zur Überwachung und Einhaltung von Mindestwasserabflüssen an Gewässern abzuleiten bzw. die bereits erarbeiteten Empfehlungen zu validieren. Zudem sind, aufbauend auf den Erkenntnissen aus den Begehungen und Messungen, mögliche Maßnahmen am Beispielgewässer aufzuzeigen, die dazu führen könnten, den ökologisch erforderlichen Mindestwasserabfluss zu verringern. Z. B. können bei unnatürlich breit ausgebauten Gewässerprofilen (u. a. zur Ableitung von Sümpfungswasser in Bergbaubeeinflussten Gewässern) Maßnahmen zur naturnäheren Gestaltung des Gewässerlaufs mit Strukturelementen bewirken, dass auch geringere Durchflussmengen ausreichen, um die gewässertypspezifische Fauna und Flora anzusiedeln und zu erhalten. Es sind weiterhin die spezifischen Belastungen und Defizite des Gewässers zu recherchieren und zusammenzutragen, die zur Verfehlung des ökologisch guten Zustands bzw. Potentials führen (z. B. nicht eingehaltene physikalisch-chemische Parameter, ein zu hoher Klarwasseranteil der Kläranlagen im Gewässer, eingeschränkte Durchgängigkeit). Dazu sollen u. a. die vorhandenen Messdaten mit zu recherchierenden Grenz- bzw. Schwellenwerten hinsichtlich der Verträglichkeit mit der Biozönose verglichen und eingeordnet werden. Anschließend soll eine Aussage dazu getroffen werden, welchen Stellenwert die Einhaltung des ökologischen Mindestwasserabflusses bei der Zielerreichung des ökologisch guten Zustands bzw. Potentials hat.
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