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Öffentlicher Auftraggeber

Herstellung von Drucksachen – Los 1: Geheftetes und Geklebtes

Das Bundesamt für Strahlenschutz ist nach § 6 Strahlenschutzgesetz verpflichtet, die Bevölkerung über Strahlenschutz zu informieren und aufzuklären. Zur Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrags ist die Produktion von Drucksachen, insbesondere Unterrichtsmaterialien, zwingend erforderlich, da bestimmte Zielgruppen nicht ausschließlich über digitale Formate erreicht werden können.
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