Im Zuge des Bedarfsplanprojektes "ABS Hanau-Gelnhausen" wird der vorliegende Planfeststellungsabschnitt 5.16 der Strecken 3600/3677 zw. km 39,0-42,4 durchgehend viergleisig ausgebaut. Der gesamte Streckenabschnitt, mit Ausnahme des Bahnhofsbereiches, verläuft auf einem 1 - 2 m hohen Damm über der Geländeoberkante. Die Strecken 3600 / 3677 müssen unter Betrieb umgebaut werden. Der Bahnverkehr soll durch die Bautätigkeiten so wenig wie möglich beeinträchtigt werden. Es müssen generell in jedem Bau- und Betriebszustand immer mindestens 2 Gleise befahrbar und 2 Bahnsteigkanten nutzbar bleiben. Aus diesem Grund kann ein Teil der Baumaßnahmen nur in Totalsperrungen bzw. Sperrpausen ausgeführt werden. Weiterhin ist ein durchgehendes Baugleis im Norden zu errichten. Der 4-gleisige Streckenabschnitt Hanau Hbf – Gelnhausen ist im Oberbau nach Richtlinie 820 auszubauen. Die äußeren Gleise haben eine max. Geschwindigkeit von 160 km/h, die inneren Gleise sind für eine Geschwindigkeit von 230 km/h vorzusehen. Als Lärmschutzmaßnahme ist eine Errichtung von aktiven Schallschutzwänden vorgesehen. Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Arbeiten zur Herstellung von bahnseitig hochabsorbierenden Schallschutzwänden aus Leichtmetall (Aluminium). Insg. werden ca. 16 Durchlässe entlang des Streckenabschnitts angepasst. Die Maßnahmen an der VST Hailer-Meerholz umfassen u.a. die Errichtung von Schallschutzwänden, Rück- & Neubau von Bahnsteigen inkl. PU-Anschluss sowie Gleisbau. Tunnel gibt es keine. Hinweis: Während der Ausführung der Maßnahmen im PFA 5.16 findet im PFA 5.17 Gelnhausen der Strecken- und Bahnhofsumbau parallel statt.
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