Die Auftraggeberin ("AG") benötigt aufgrund der anstehenden Sanierung des Rathauses in zentraler Innenstadtlage der Stadt Jülich am Schwanenteich als Interimslösung einen vorübergehenden Ersatzneubau eines Verwaltungsgebäudes. Das Gebäude soll von dem Bieter unter Berücksichtigung der Vorgaben in der Bau- und Ausstattungsbeschreibung errichtet und durch den AG für die Dauer der Sanierung des bestehenden Rathauses selbst genutzt werden. Es soll die Arbeitsplätze von ca. 240 Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Jülich aufnehmen. Nach der Sanierung des alten Rathauses soll das Verwaltungsgebäude an gewerbliche Mieter als Büroflächen vermietet werden. Der Auftragnehmer (AN) soll alle zur Realisierung des Projekts erforderlichen Planungs- und Bauleistungen übernehmen und ein schlüsselfertiges Gebäude inklusive des Baugrundstückes bereitstellen. Die Fertigstellung und Übergabe des Gebäudes hat zwei Jahre nach Auftragserteilung zu erfolgen. Das Projekt gliedert sich in zwei wesentliche Bestandteile: 1. Der AN muss ein geeignetes Baugrundstück zur Verfügung stellen und dessen Verfügbarkeit nachweisen. Das Baugrundstück muss eine Mindestgröße von 5000 m² aufweisen und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Büro- und Verwaltungsgebäude erfüllen. Der Ersatzneubau soll eine Entfernung von fußläufig max. 3,0 km zum Standort des bestehenden Rathauses aufweisen, weil dort noch ein Bürgerbüro als Nebenstelle aufrechterhalten werden soll. Mithilfe dieser Entfernung soll eine gute Erreichbarkeit des neuen Rathauses für die Bürgerinnen und Bürger und eine Vernetzung des Standortes mit anderen Behörden, Instituten, Nebenstellen usw. gewährleistet werden. Der Standort für den Ersatzneubau des Rathauses muss über den ÖPNV angebunden sein (Busanbindung/Haltestelle). 2. Die Errichtung des schlüsselfertigen Ersatzbaus muss den Anforderungen an eine moderne Verwaltungseinrichtung entsprechen. Dies umfasst Büroflächen, ein Bürgerbüro, Besprechungsräume für die politischen Fraktionen des Rates der Stadt Jülich in verschiedenen Größen, zwei Sitzungssäle für Ausschuss- und Ratssitzungen, eine leistungsfähige IT-Infrastruktur sowie die Einhaltung der Anforderungen an Barrierefreiheit und Energieeffizienz gemäß GEG 2024. Der Innenausbau ist unter Berücksichtigung der Vorgaben der Auftraggeberin in der Bau- und Ausstattungsbeschreibung so zu gestalten, dass eine flexible (Dritt-)Nutzung nach Ablauf der Interimszeit möglich ist, insbesondere durch anpassbare Raumstrukturen für Sitzungssäle, Infotheken und spezielle Bereiche für Bürgerdienste. Die Umsetzung muss den technischen, funktionalen und wirtschaftlichen Anforderungen der Auftraggeberin entsprechen. Insbesondere sind die Anforderungen und die Vorgaben in der Bau- und Ausstattungsbeschreibung für die Raumgestaltung, für die Gebäudeausstattung/-technik und die EDV- Ausstattung, für die Stellplätze für dienstliche Fahrzeuge und Bürgerinnen und Bürger und für die Außenflächen sowie die Erreichbarkeit des Standortes mit ÖPNV zu berücksichtigen. Eine Ortsbesichtigung oder Abstimmung zur Grundstücksauswahl ist nach Maßgabe der Vorgaben in der Bau- und Ausstattungsbeschreibung und nach Rücksprache mit der Auftraggeberin möglich. Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Bau- und Ausstattungsbeschreibung verwiesen.
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