Gemeinde Kirchdorf am Inn - Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens Vergabe von Planungsleistungen in 2 Einzellosen. LOS 1: Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI - Leistungsphasen 1-9 und LOS 2: Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI – Leistungsphasen 1-6, 8. Die Gemeinde Kirchdorf a. Inn beabsichtigt die Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens im Talraum der nördlichen Hitzenau, östlich von Vorderharpfing. Mit der Errichtung des geplanten Regenrückhaltebeckens wird bei Starkregenereignissen zufließendes Niederschlagswasser zeitweise aufgestaut, zurückgehalten und gedrosselt in den Hitzenauer Bach eingeleitet. Mit dem Hochwasserrückhalt werden Bewohner und Flächen unterhalb des Beckens (südlich gelegene Wohnbebauung) vor Überflutungen geschützt und Schäden infolge von Hochwasserabflüssen für die Unterlieger reduziert. Für die Maßnahme liegt bereits eine Machbarkeitsstudie aus 09/2021 vor. Diese sieht die Errichtung eines Dammbauwerks mit integriertem Massivbauwerk, die entsprechenden Betriebseinrichtungen mit kombiniertem Absperrbauwerk (Hochwasserentlastungsanlage, Betriebsauslass, Grundablass), Energieumwandlungsanlage, Treibgutsperre und Rechen sowie die Freimachung des Stauraums vor. Die hierin enthaltene Kostenannahme beläuft sich auf rd. 3,9 Mio. € inkl. Baunebenkosten (Kostenstand 2019 ). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass bereits im Vorfeld ein Unternehmen mit der Bearbeitung einer Machbarkeitsstudie vorbefasst war. Zum Vorteilsausgleich werden Informationen und Arbeitsergebnisse zur Verfügung gestellt. Hierdurch stellt der Auftraggeber sicher, dass der Wettbewerb durch eine etwaige Teilnahme des vorbefassten Unternehmens nicht verzerrt wird (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 VgV). Losweise Vergabe: Es können maximal zwei Lose eingereicht werden. Die Abgabe eines einzelnen Loses ist zulässig. Die Unterlagen des Teilnahmeantrags bzw. des Angebots einschließlich aller erforderlichen Anlagen sind entsprechend für eines oder beide Lose vollständig und getrennt einzureichen.
Gemeinde Kirchdorf am Inn - Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens Vergabe von Planungsleistungen in 2 Einzellosen. LOS 1: Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI - Leistungsphasen 1-9 und LOS 2: Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI – Leistungsphasen 1-6, 8. Die Gemeinde Kirchdorf a. Inn beabsichtigt die Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens im Talraum der nördlichen Hitzenau, östlich von Vorderharpfing. Mit der Errichtung des geplanten Regenrückhaltebeckens wird bei Starkregenereignissen zufließendes Niederschlagswasser zeitweise aufgestaut, zurückgehalten und gedrosselt in den Hitzenauer Bach eingeleitet. Mit dem Hochwasserrückhalt werden Bewohner und Flächen unterhalb des Beckens (südlich gelegene Wohnbebauung) vor Überflutungen geschützt und Schäden infolge von Hochwasserabflüssen für die Unterlieger reduziert. Für die Maßnahme liegt bereits eine Machbarkeitsstudie aus 09/2021 vor. Diese sieht die Errichtung eines Dammbauwerks mit integriertem Massivbauwerk, die entsprechenden Betriebseinrichtungen mit kombiniertem Absperrbauwerk (Hochwasserentlastungsanlage, Betriebsauslass, Grundablass), Energieumwandlungsanlage, Treibgutsperre und Rechen sowie die Freimachung des Stauraums vor. Die hierin enthaltene Kostenannahme beläuft sich auf rd. 3,9 Mio. € inkl. Baunebenkosten (Kostenstand 2019). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass bereits im Vorfeld ein Unternehmen mit der Bearbeitung einer Machbarkeitsstudie vorbefasst war. Zum Vorteilsausgleich werden Informationen und Arbeitsergebnisse zur Verfügung gestellt. Hierdurch stellt der Auftraggeber sicher, dass der Wettbewerb durch eine etwaige Teilnahme des vorbefassten Unternehmens nicht verzerrt wird (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 VgV). Losweise Vergabe: Es können maximal zwei Lose eingereicht werden. Die Abgabe eines einzelnen Loses ist zulässig. Die Unterlagen des Teilnahmeantrags bzw. des Angebots einschließlich aller erforderlichen Anlagen sind entsprechend für eines oder beide Lose vollständig und getrennt einzureichen.
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