Der Hessische Landtag hat im Rahmen der umfassenden Sanierungsmaßnahmen des denkmalgeschützten Wiesbadener Stadtschlosses den Beschluss gefasst, in den dortigen noch zu sanierenden historischen Räumlichkeiten ein Besucherzentrum aufzubauen und einzurichten, um interessierte Bürgerinnen und Bürger über die Arbeitsweise, die Aufgaben, die Gebäude und die Geschichte des hessischen Parlaments zu informieren. Des Weiteren soll auch die Bedeutung der Demokratie und deren Entwicklung in Hessen dargestellt und auf attraktive Weise vermittelt werden. Eine Expertenkommission hat im Vorfeld dieser Ausschreibung bereits eine Ideenskizze und Empfehlungen zur Ausstellung und deren Inhalte in den vorgesehenen Räumlichkeiten (als zeitlicher Erzählstrang der unterschiedlichen Epochen) entwickelt. Der LBIH hat darüber hinaus eine bauliche Machbarkeitsstudie erstellt. Es ist geplant, das historische Mobiliar nach Voruntersuchungen und Restaurierungsarbeiten weitestgehend wieder ins Schloss zurückzuführen. Gegenstand der Ausschreibung war die Erarbeitung eines Ausstellungskonzepts zur Präsentation der vorgenannten Themen und Inhalte für das Besucherzentrum des Stadtschlosses Wiesbaden. Hierzu zählt neben der Gestaltung und Planung (Konzept, Entwurf, Ausführungsplanung) und Schnittstellenklärung zum bereits bestehenden Fachplanungs-Team, auch die Vorbereitung und Begleitung der notwendigen Ausschreibungen (von Bau- und Liefer-/ Dienstleistungen) sowie die Bauüberwachung der fachbezogenen Gewerke, die zur Realisierung notwendig sind. Ausstellungsdidaktische Themenbereiche sollen besondere Berücksichtigung finden und sind mit dem Auftraggeber und Nutzer abzustimmen. Ziel der geplanten Ausstellung ist es, den Gästen durch ein niederschwelliges Angebot Einblicke in die Geschichte des Schlosses und seiner unterschiedlichen Nutzer zu vermitteln. All dies soll den Besucherinnen und Besuchern auch eine neue Sichtweise auf die Parlamentarische Demokratie und deren historische und aktuelle Entwicklung in Hessen vermitteln. Letzteres soll auch durch Verwendung moderner Medien- und Ausstellungstechnik, beispielsweise mit Hilfe eines Audioguides mit einer virtuellen Person oder eines Avatars und multimedialen Projektionen erfolgen. Die zu planende Ausstellungsgestaltung beinhaltet darüber hinaus auch die Inszenierung und Präsentation historischer Möbel und Objekte sowie Räume. Die Ausstellungsfläche beläuft sich auf ca. 2.400 m² und umfasst die historischen Räumlichkeiten im Hochparterre und 1. OG des Ost- und Westflügels sowie den Diagonalbau und die Kutscherumfahrt des Stadtschlosses. Es handelt sich um Planungsleistungen im historischen Umfeld und mit alterstypischen Schadstoffen ist zu rechnen._________ Fortführung der Beschreibung: Hierzu wurde in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb und Lösungsvorschlag ein kreatives und zuverlässiges Planungsbüro / Bürogemeinschaft gesucht, das in den Jahren 2026-2032 die erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-7 (in Anlehnung an HOAS 2) sowie Besondere Leistungen erbringt. Das Verfahren richtete sich an qualifizierte Büros oder Arbeitsgemeinschaften mit nachweisbarer Erfahrung in den Bereichen Szenografie, Ausstellungs- und Raumgestaltung (idealerweise auch Erfahrung im Bereich Museumspädagogik, Museumsdramaturgie, mediale Gestaltung, grafische Gestaltung), sowie mit Projekterfahrung im denkmalgeschützten Kontext. In der ersten Phase des Verhandlungsverfahrens wiesen die sich bewerbenden Planungsbüros / Bürogemeinschaften ihre Eignung mit Hilfe von drei Referenzprojekten aus dem Bereich der Ausstellungsgestaltung nach. Die punktbesten Bieter erhielten Zugang zur Angebotsphase des Verhandlungsverfahrens, in der zur Angebotserstellung ein Lösungsvorschlag für die Ausstellungsgestaltung zu erarbeiten war. Weiterführende (Plan-) Unterlagen wurden den zugelassenen Büros mit Aufforderung zur Angebotsabgabe übermittelt. Im anschließenden Verhandlungsgespräch wurden die Lösungsvorschläge gemeinsam mit der hierfür vorzubereitenden Präsentation der Bewertungskommission vorgestellt. Für die Erarbeitung des Lösungsvorschlags einschl. Präsentation wird den zugelassenen Büros eine Aufwandsentschädigung von 5.000,- € brutto gezahlt. Die Bewertung erfolgte phasenbezogen nach den jeweiligen Wertungsmatrizes.
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