Erweiterung und Sanierung Carl-Orff-Grund- und Mittelschule Dießen am Ammersee - Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 2 (teilweise) und 3-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Der Markt Dießen am Ammersee plant die Erweiterung und Sanierung der Carl-Orff-Grund- und Mittelschule in Dießen am Ammersee. Hintergrund für die geplante Maßnahme sind aktuell zu geringe Flächen für die ganztägige Förderung im Grundschulbereich. Der zusätzliche Raumbedarf soll durch einen Erweiterungsneubau (Haus F) abgedeckt werden. Zeitgleich soll die Erneuerung der Heizzentrale erfolgen. Im Rahmen eines Vorkonzepts wurden für die Erweiterung Varianten untersucht, die zu einer Vorzugsvariante führten. Aus funktionalen und wirtschaftlichen Gründen wird somit ein Erweiterungsneubau zwischen den Bestands-Gebäuden E und B angestrebt. Mit diesem Erweiterungsbau sowie dem Ausbau des Dachgeschosses von Haus A mit 1.380 m² Nutzfläche liegt eine sehr wirtschaftliche Erweiterungslösung vor. Neben dem zusätzlichen Flächenbedarf zeigt der Gebäudebestand (insbesondere Haus E) auch einen erheblichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf. Dies insbesondere im Bereich der technischen Anlagen, in Bezug auf den Brandschutz, die Raumakustik sowie die Beleuchtung. Als Gesamtinvestitionsvolumen/Kostenrahmen für die Erweiterungs-, Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen wurden im Rahmen des Vorkonzepts ca. 19,3 Mio. € brutto (Kgr. 200-700, DIN 276) ermittelt. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen aktuell vor: - Planungs-/ Leistungsbeginn: Mitte Oktober 2026, - Baubeginn 1. BA = Erweiterungsneubau Haus F, Ausbau DG Haus A: Frühjahr 2028, - Fertigstellung 1. BA = Erweiterungsneubau Haus F und Ausbau DG Haus A: Schuljahresbeginn 2029/30 (= Mitte September 2029), - Baubeginn 2. BA = Sanierung und Erweiterung Haus E: Sommerferien 2029 (= August 2029), - Fertigstellung 2. BA = Sanierung und Erweiterung Haus E: Ende 2030. Ob die Erneuerung der Heizzentrale baulich vorgezogen oder im Rahmen des 1. Bauabschnittes umgesetzt wird, wurde noch nicht final festgelegt und ist abhängig von dem diesbezüglich noch zu erarbeitenden Planungskonzept. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 2 (teilweise) und 3 bis 9 gemäß §§ 33 ff. HOAI. Zunächst wird die Leistungsphase 2 (teilweise) gem. § 34 HOAI beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungen, optionaler Objekte bzw. weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
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