Der AN muss gemäß den aktuellen gematik-Spezifikationen das Produkt ePA-Aktensystem bereitstellen und die entsprechenden Zulassungen ohne eine Mitwirkung der TK nachweisen, außer die Mitwirkung der TK ist zwingend erforderlich. - Produkttyp ePA-Aktensystem in der Produkttypversion 3.1.3-1 V1.1.0 oder höher Die TK erwirkt die Anbieterzulassung ePA-Aktensystem. Der Betrieb des Aktensystems ist durch den AN sicherzustellen. Der AN muss zudem Vorgaben der TK umsetzen: Migration und Anbieterwechsel: Die Aktenmigration erfolgt technisch über die spezifizierte Anbieterwechsel-Schnittstelle [gemSpec_Aktensystem_ePAfueralle_V1.8.1#3.2]. Die TK übernimmt dabei sowohl die Rolle des neuen als auch des alten Kostenträgers. Backend-Schnittstellen zwischen TK und Aktensystem: Die TK betreibt den Basis-Consumer in eigenen Rechenzentren (inkl. HSM) und ist über den SZZP an die Telematikinfrastruktur angebunden. Der AN muss es der TK ermöglichen, dass die von der gematik spezifizierten Use-Cases für die Kostenträger-Identität (oid_kostentraeger) und für die Ombudsstellen-Identität (oid_ombudsstelle) über die o. g. Konstellation genutzt werden können. Der AN stellt der TK eine weitere REST-API zur Verfügung, mit der die TK in die Lage versetzt wird, Akten zu verwalten. Die TK muss die Möglichkeit erhalten, Validierungsaktenkonten gemäß [gemSpec_Aktensystem_ePAfueralle_V1.8.1/#2.4] über die Standardschnittstellen im TK-Mandanten des Aktensystems anzulegen und zu verwalten. Die Verfügbarkeitsanforderungen richtet sich nach den jeweils aktuell gültigen Anforderungen der gematik. Pflege- und Wartungsarbeiten sind nach den Anforderungen der Gematik durchzuführen. Alle Abstimmungspflichten, die der AN mit der Gematik vorzunehmen hat, sind auch mit der TK durchzuführen. Alle Mitbestimmungsrechte der Gematik gelten ebenfalls für die TK. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Die Leistungserbringung beginnt mit Zuschlagserteilung. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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