Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung (HOAI2021 Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff.) für die Anlagengruppen nach § 53 HOAI ALG 1 + 2 + 3 + 8 ●Stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der LPH 1 bis 3 und 5 bis 9 [Der AG gehtdavon aus, dass LPH 4 nur in ALG 1 erforderlich sein wird.] | vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster (nach HAVKOM)● Besondere Leistungen: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 2) |Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Stufe 3+4) (Diejeweilige Antragstellung erfolgt durch den AG selbst) ● Die Beauftragung ist entsprechend derBereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf dieBeauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen,besteht nicht; ● Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI FachplanungTechnische Ausrüstung HLS erbracht. ● Es wird davon ausgegangen, dass mit denvorliegenden Unterlagen im VgV die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist. ● Diewesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommenwerden. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln derHOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung,die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß §7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAIfestgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffenwurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
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