Fachplanung Technische Gebäudeausstattung HLS Beauftragt werden folgende Anlagengruppen: • Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, • Wärmeversorgungsanlagen, • Lufttechnische Anlagen Leistungen für folgende Objekte : Anbau Nord, Erweiterung Süd, Umbau Bestand, Containeranlage Die Leistung wird stufenweise vergeben: • Stufe 1: LPH 1-2 • Stufe 2 a: LPH 3 • Stufe 2 b: LPH 4 • Stufe 3: LPH 5-7 • Stufe 4: LPH 8-9, Containeranlage ohne LHP 9 Für Anbau Nord, Erweiterung Süd, Umbau Bestand: Durch die Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS) sind folgende Leistungen zu erbringen: • Technische Ausrüstung (HLS) für den Anbau Nord, inkl. Anschluss an den Bestand und zugehörige Abbruchmaßnahmen (Aula Nord, Aufzug), LPH 01-09 • Technische Ausrüstung (HLS) der Erweiterung Süd inkl. Tiefgarage und Anschluss an den Bestand mit zugehörigen Abbruchmaßnahmen (Lehrerzimmer, Aula Süd, Pavillon), LPH 01-09 • Technische Ausrüstung (HLS) für den Umbau und die Instandsetzung des Bestandsgebäudes, LPH 01-09 • Sowie besondere Leistungen gem. Leistungsbild Es ist zu beachten, dass durch die Objektplanung für LPH 1 und 2 zwei Varianten für die Erweiterung Süd entwickelt werden: Eine Variante in Massivbauweise und eine Variante in Holz- oder Holzhybridbauweise. Durch den Bauherrn wird am Ende der LPH 2 eine der beiden Varianten zur weiteren Bearbeitung ausgewählt. Beide Varianten sind durch die Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS) im Rahmen der LPH 1 und 2 so zu bearbeiten, dass in LPH 3 mit der ausgewählten Variante fortgefahren werden kann. Die dafür entstehenden Kosten für Variante 2 sind in der entsprechenden besonderen Leistung (3.2.1) anzubieten. Die Vorgaben der Machbarkeitsstudie sind einzuhalten. Alle Abweichungen müssen mit dem AG abgestimmt werden. Bei der Kalkulation des Angebots ist zu berücksichtigen, dass Altlasten im Bestand und im Untergrund vorhanden sein können. Ein Gutachten wird durch den AG während der Planungsphase beauftragt. Den Vorgaben der Projektbeschreibung ist zu folgen. Der Anbau Nord, die Erweiterung Süd und der Umbau des Bestandes werden honorartechnisch als ein gemeinsames Objekt betrachtet. Containeranlage Sofern sich im Zuge der LPH 1 und 2 herausstellt, dass zusätzliche, temporäre Klassenräume benötigt werden, ist die Aufstockung der Containeranlage durch die Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS) zu begleiten. Hiervon sind nur ALG 1, 2 und 3 betroffen. Es handelt sich bei der Containeranlage um ein Systembauwerk der Firma FAGSI, die die Anlage abbauen wird. Die Aufstockung ist als optionale Grundleistung anzubieten. Ein Rückbau der Containeranlage erfolgt zum Projektende, dies ist in der Planung zu berücksichtigen. Der Auftraggeber beabsichtigt für • Anbau Nord • Erweiterung Süd • Umbau Bestand soweit möglich Fördergelder zu beantragen. Der Auftraggeber beabsichtigt außerdem soweit möglich Zertifizierungen durchzuführen. Der Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS) obliegt es, bei diesen Prozessen durch Planlieferung etc. zuzuarbeiten. Dies wird nicht gesondert vergütet, sondern ist in die Grundleistungen einzukalkulieren.
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