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Öffentlicher Auftraggeber

Gemeinde Karlsfeld - Erschließungsträgerschaft "Anna Quartier" (Kopie)

Der Auftragnehmer soll als Erschließungsträger gemäß § 124 Abs. 1 BauGB die Erschließung des geplanten Baugebiets "Anna Quartier" im eigenen Namen und auf eigene Kosten übernehmen. Maßgeblich für den Umfang der Erschließungsleistungen sind die Regelungen des Erschließungsvertrags (Teil B01 der Vergabeunterlagen). Die Refinanzierung erfolgt über privatrechtliche Vereinbarungen nach Maßgabe des Kostenerstattungsvertrags (Teil B02) mit den Grundstückseigentümern bzw. -berechtigten.
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