Auf Grund veränderter Hochwassersituationen im nördlichen Harzvorland, befindet sich das derzeitige Sportheim in Börßum innerhalb des Hochwasserschutzgebiets und ist bereits mehrfach überflutet worden. Der geplante Ersatzneubau soll auf dem gleichen Grundstück, jedoch außerhalb des Hochwasserschutzgebiets errichtet werden. Der Neubau ist mit ca. 600 m² NUF 1-7, inkl. Verkehrsflächen genehmigt worden. Im vorhandenen Vorentwurf des Neubaus sind zwei Nutzungsbereiche vorgesehen: Bereich A mit - Versammlungsräume mit Trennwand - Gastronomischer Bereich Bereich B mit - Umkleideräume mit Sanitärbereich einschl. barrierefreier Sanitär- und Umkleidebereich - WC Anlagen für Gäste und Besucher - Abstellräume für Sportgeräte und zur Grundstückspflege - Schiedsrichterraum - Büroräume für Vereinsarbeit Der Vorentwurf dient als Grundlage für die weitere Entwurfsplanung. Eine Überarbeitung des Vorentwurfs ist nicht vorgesehen. Die Beauftragung erfolgt ab der Leistungsphase 3. Besondere Anforderungen an den Neubau: - Alle Zugänge zum Gebäude und den Sportanlagen sind rollstuhlgerecht auszuführen. - Der Neubau soll in Holzständer- oder Holztafelbauweise errichtet werden. - Das Gebäude ist als Effizienzgebäude KfW40 (Plusenergiestandard) zu errichten. Bei der Planung ist dabei besonderer Augenmerk auf die Anschlussdetailpunkte zu legen. - Es soll ein möglichst großer Anteil an recyclebaren Baumaterialien verwendet werden. - Die Dachfläche wird als extensiv begrünte Dachfläche ausgebildet. Zudem erhält die Dachfläche Photovoltaik Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode bei der die Leistung und der Preis mit der Formel Leistung : (geteilt durch) Preis bewertet werden. Folgende Punkte dienen als Kriteriumspunkte für die Leistung: - Anzahl Mitarbeiter - Konzept zur Kosten- und Terminverfolgung - Berufserfahrung der Projektleitung und Bauüberwachung - Referenzen Drei Referenzen sind eizureichen und fließen mit Größe, Nutzungsart, Bauweise, architektonische Qualität und Einhaltung des Kostenrahmens in die Kriteriumspunkte für die Leistung ein. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Im Falle unvollständiger Angebote prüft der Auftraggeber die Nachforderungs-möglichkeiten im Rahmen des § 56 VgV. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 20.02.2026 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich digital über das Vergabeportal zugelassen.
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